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Lassen Sie sich in Ihrer Arbeit preisgünstig helfen, durch unsere Studentinnen und Studenten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Einsatz von Studierenden ist oft über uns kurzfristig möglich und darüber hinaus äußerst kostengünstig. In vielen Fällen vermitteln wir Arbeitsangebote für studentische Aushilfen noch am gleichen Tag. Wir vermitteln Studierende in verschiedene Bereiche der Wirtschaft und an private Haushalte. Studentinnen und Studenten werden als Büroaushilfen, Telefonkräfte, EDV-Fachkräfte, Schreibkräfte, Handwerker, Facharbeiter, Gas-, Wasser-, Elektro- und Baufacharbeiter, PC-Servicetechniker, Programmierer, Laborkräfte, CTA, MTA, (examinierte) Kranken- und Altenpfleger, Aushilfen für Umzug-, Transport- und Reinigungsarbeiten eingesetzt.
Die Löhne beginnen, wenn Sie nicht einem Tarifgebiet angehören, bei ca. 14,00 Euro pro Stunde für einfache studentische Aushilfsarbeiten. Eine Gewährleistung auf eine erfolgreiche Vermittlung können wir nicht geben, jedoch vermitteln wir sehr oft mit einem Beginn bereits zum nächsten Werktag.

Bei einer Vermittlung erhalten die Studierenden einen Effektiv- Abrechnungsschein, der die Konditionen Ihres Arbeitsangebotes wiedergibt und für die laufende Lohnabrechnung dient. Die bei der Lohnsteuerabrechnung anfallenden Abgaben erheben wir direkt von den studentischen Arbeitnehmer_innen und führen sie an das Finanzamt III für Körperschaften Berlin ab. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung, bezogen auf die Lohnsteuer (für den Fall, dass keine Sozialabgaben abzuführen sind) brutto = netto. Sie brauchen auch keine pauschale Lohnsteuer zu berücksichtigen, da uns die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Studierenden vorliegen bzw. von uns beim Finanzamt abgefragt  werden. Ebenfalls überprüfen wir das Vorliegen der jeweils gültigen Semester-Studienbescheinigung und bei ausländischen Kommilitonen die gültige Aufenthaltserlaubnis und die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme.

Bitte kopieren Sie für Ihre Unterlagen von den Studierenden die große Studienbescheinigung und den Personalausweis oder Paß, da diese später, auf Verlangen der Behörden oder der Sozialversicherungsträger, von Ihnen vorzulegen sind. Eine spätere kostenpflichtige Erstellung und Zusendung ist in der Regel auch über uns möglich.

Auf dem Abrechnungsschein tragen Sie als Arbeitgeber den Verdienst ein und wir nehmen, mit Genehmigung der Oberfinanzdirektion Berlin, die Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer und derzeit noch des Solidaritätszuschlags vor. Der Abrechnungsschein wird in der Regel monatlich ausgefüllt. Wir garantieren die Lohnsteuerabrechnung für Verdienste bis zu einem Monat pro Beleg. Der Verdienst der Studierenden ist nur über uns auszuzahlen, dazu senden wir Ihnen eine Lohnrechnung. Wenn Sie Fragen beim Ausfüllen haben, rufen Sie uns bitte an. Anhand der von Ihnen gemachten Angaben nehmen wir die Erfassung und Berechnung mittels einer EDV-Anlage vor (in der wir unter Berücksichtigung des Datenschutzes, die Daten auch speichern).

Bitte überprüfen Sie vor der Arbeitsaufnahme die von uns beim Ausstellen des Abrechnungsscheines bzw. bei der Auftragsvergabe niedergeschriebenen Angaben über das Arbeitsverhältnis, das zwischen Ihnen und dem/der jeweiligen Studenten/in besteht. Informieren Sie bitte bei Unstimmigkeiten den/die Student/in und nehmen Sie im gegenseitigen Einvernehmen ggf. Änderungen vor.

Bitte prüfen Sie vor Arbeitsantritt die Identität des/der Studenten/in anhand des effektiv- Ausweises / Personalausweises oder soweit vorhanden des Sozialversicherungsausweises. Tragen Sie bitte die Ausweisnummer in die dafür vorgesehene Zeile auf dem blauen Beleg ein. Beschäftigen Sie weitere studentische Mitarbeiter, können wir auch für diese die Lohnsteuerabrechnung mit übernehmen.

Der blaue obere Teil des Abrechnungsbelegs schreibt auf den roten Teil für den/die Arbeitgeber_in durch. Bitte beachten Sie, dass der Abrechnungsbeleg für den/die Studenten/in eine Verdienstunterlage darstellt. Jegliche Änderungen und Korrekturen dürfen nur mit Kugelschreiber vorgenommen werden und müssen zusätzlich unterschrieben werden. Bitte bestätigen sie die Eintragungen auf dem Original durch ihre Unterschrift (ggf. Stempel).

In seltenen Fällen kann auch eine Barauszahlung an die Studierenden mit uns vereinbart werden. Bei einer Barauszahlung können Sie sich durch den Studenten/in auf dem roten für Sie bestimmten Teil mit Unterschrift den Erhalt des Lohnes bestätigen lassen. Der rote Teil ist für Sie, der blaue Teil ist dem/der Studenten/in auszuhändigen oder an uns zurückzusenden. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Barauszahlung die lohnsteuerliche Abrechnung bis zum vollständigen Ausgleich der Verwaltungsvergütung laut unserer Gebührenordnung und ggf. anfallenden Lohnsteuern nur unter Vorbehalt von uns vorgenommen wird und wenn der /die betreffende Student / Studentin sich dieser Verantwortung entzieht wir von Ihnen als Arbeitgeber_in die anfallenden Lohnsteuern und Gebühren verlangen und erst nach Erhalt die lohnsteuerliche Abrechnung abschliessen können.

In der jeweils vereinbarten Vermittlungsgebühr, in der Regel weisen wir gesondert darauf hin, ist die Meldung zur Sozialversicherung aktuell mit 20,35 Euro zzgl. MwSt. pro Person und Abrechnung, Änderungen vorbehalten, enthalten. Damit wir die Meldung zur Sozialversicherung in Ihrem Auftrag vornehmen können, teilen Sie uns bitte Ihre Betriebsnummer und andere notwendige Angaben über unser Meldeformular mit. Wir erstellen, soweit erforderlich, auch die Beitragsnachweise, so dass Sie für den Fall, dass Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind, lediglich nur noch die Überweisung vornehmen oder diese von den Krankenversicherungsträgern bei Ihnen abgebucht wird. Die für die Sozialversicherungsträger und Sie bestimmten Unterlagen senden wir direkt den Krankenkassen und Ihnen zu. Bei Arbeitsunfällen sind die beschäftigten Studierenden über die bestehende Unfallversicherung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Bei einem Arbeitsunfall melden Sie diesen unverzüglich (binnen drei Tagen) Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft und fordern Sie die/den studentische/n Arbeitnehmer/in auf, einen zugelassenen Durchgangsarzt (Unfallarzt) aufzusuchen.

Die Prüfung der Sozialversicherungspflicht obliegt Ihnen als Arbeitgeber. Bei der von uns in Ihrem Auftrag vorgenommenen Meldungen können wir keine Gewähr übernehmen. Dennoch kennen wir so gut wie keine Beanstandungen bei Prüfungen der Deutschen Sozialversicherung (aktuell auf 100.000 von uns gemeldete Vorgänge eine Beanstandung). Sehr oft können wir durch den Rückblick auf die bisherigen Beschäftigungsverhältnisse der Studierenden Ihre Kosten senken. Z.B. stellen wir die Möglichkeit für eine auch in der Rentenversicherung beitragsfreie Beschäftigung fest, da die 70 beitragsfreien Tage (kurzfristige Beschäftigung) nicht überschritten werden. Ein praktisches Abfrageformular können wir Ihnen als PDF-Anlage zur Email zusenden.

Wann immer Sie etwas in Berlin und Umgebung bewegen wollen und dafür Studierende einsetzen können, würde ich mich über eine Zusammenarbeit und Ihre Empfehlung sehr freuen.

Ratko Djokic
Geschäftsführer


effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH

Büro in der Freien Universität Berlin

Otto-von-Simson-Str. 26 Raum L110, 14195 Berlin

Tel.: 030-45482339, info@jobstudent.de

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