| Allgemeine Infos für Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Impressum | Jobs |

Neue Anmeldung

Bei der Anmeldung ist eine einmalige Verwaltungsvergütung von 10,00 € zu bezahlen. Die Anmeldung erfolgt online. Bitte fordern Sie dazu von uns Anmeldunterlagen per Email über anmeldung@jobstudent.de

 

Zur Anmeldung müssen vorgelegt bzw. uns als PDF per Email zugesandt werden:

  • Kopie vom gültigem Personalausweis oder Reisepass.
  • Kopie gültige Studienbescheinigung oder Studierendenausweis (max. 24 Hochschulsemester)
  • Steuer Identifikationsnummer
  • Bei ausländischen Studierenden: gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Freiwillig, aber sehr wichtig, sind Qualifikationen- und Fähigkeitsnachweise über:

  • Abgeschlossenes Studium, abgeschlossene Ausbildung (Facharbeiterbriefe und Diplome bitte als Originale oder beglaubigte Kopien vorlegen).
  • Einen Führerschein Klasse 3 oder Klasse 2 (mindestens 1 Jahr alt).
  • Schreibmaschinenkenntnisse oder Büroerfahrung
  • Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse.
  • Musikalische und künstlerische Fähigkeiten.
  • Nachgewiesene handwerkliche Kenntnisse.
  • Erfahrungen aus den Bereichen Pädagogik, Erziehung, Medizin und Pflege.
  • Kopie Gesundheitspass.
  • Andere Qualifikationen und Fähigkeiten.

Damit bei der Jobvergabe alle geforderten Qualifikationen und gewünschten Bedingungen des Auftraggebers mit den vorgelegten Qualifikationen und Fähigkeiten der Studierenden per EDV verglichen werden können, ist sehr zu empfehlen, alle erworbene Qualifikationen und Zeugnisse vorzulegen und alle besondere Fähigkeiten anzugeben. Der Vorteil eines detaillierten Qualifikationskataloges besteht in der bessere Chancen eines jeden Studierenden bei der Jobvergabe.

Die Dauer der Mitgliedschaft kann über den Zeitraum der Immatrikulation an einer Universität, einer Hochschule oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestehen, soweit keine Unterbrechung bei der Nutzung von 12 Monaten oder länger geschieht. Effektiv ist jedoch bestrebt, Absolventen und andere qualifizierte Menschen zu vermitteln, sodass die Beendigung des Studiums nicht gezwungenermaßen das Ende der Mitgliedschaft bedeutet. Wird diese Mitgliedschaft länger als 12 Monate  nicht genutzt, als da keine Lohnabrechnungen mehr stattfinden oder stattgefunden haben, behalten wir uns das Recht vor, die Mitgliedschaft zu deaktivieren. Wenn die anderen Vermittlungsvoraussetzungen vorliegen, ist eine Wiederanmeldung möglich, jedoch mit einer Gebühr laut Gebührenordnung für die erneute Anmeldung verbunden.

 

| Allgemeine Infos für Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Impressum | Jobs |